Waschkorb Ihr Waschkorb ist noch leer

Tipps & Tricks im Detail

Ohne Blitzschutzanlage - ein Spiel mit dem Feuer

Im Vergleich zum möglichen Schaden durch Blitzschlag am Eigenheim sind die Kosten für den Schutz gering. Für normgerecht und durch Fachleute erstellte Blitzschutzanlagen gewähren einige Versicherer sogar Subventionen.

In der Schweiz wird pro Jahr jeder Quadratkilometer durchschnittlich von fünf Blitzen getroffen. 40% aller Gebäudeschäden mit Brandfolge werden durch Blitzschlag verursacht. Der Schaden an Hab und Gut ist meist versicherungstechnisch abgedeckt. Nicht so die immateriellen Werte. Diese lassen sich nicht mit Zahlen und Ziffern berechnen. Doch Blitzschäden müssen nicht sein. Ein Blitzschutzsystem auf dem aktuellen Stand der Technik  schützt die Bewohner, die Liegenschaft und die technischen Anlagen sicher vor den zerstörerischen Kräften des Blitzschlags.

Mythos Blitz
Das Naturphänomen Blitz beschäftigt die Menschheit seit Jahrtausenden. Die Erfahrung zeigt, dass Blitze völlig unberechenbar sind und nach dem Zufallsprinzip überall einschlagen können. Also auch direkt neben einem hohen Turm oder unmittelbar neben einem grossen Gewässer. Es ist ausserdem durchaus möglich, dass Blitze mehrmals am gleichen Ort einschlagen.
Seit Anfang der 90er-Jahre wird die Blitzhäufigkeit in ganz Europa registriert und wissenschaftlich ausgewertet. Im Jura, der Voralpenregion und im Tessin sind besonders viele Einschläge zu verzeichnen. In der Schweiz ist das Blitzschlagrisiko erwiesenermassen überall relativ hoch.

Blitzschäden
Wo der Blitz einschlägt, hinterlässt er immer Spuren der Zerstörung. Am häufigsten führen Überspannungen in Strom-, Telefon- oder Datenleitungen zur Beschädigung oder vollständigen Zerstörung von elektronischen Geräten und Teilen der Elektroinstallation. Installationen an der Gebäudehülle z.B. Solaranlagen – erhöhen das Einschlagrisiko nicht. Aber sie sind bei einem direkten Blitzeinschlag ein vorzüglicher Leiter, um den Blitzstrom durch das Innere des Gebäudes zur Erde zu führen. Auf diesem Weg wird der Blitzstrom vor allem elektrotechnische Apparaturen z.B. den Wechselrichter zerstört zurücklassen. An der Einschlagstelle wird es bis zu 30’000 Grad Celsius heiss. Die Entladung von vielen tausend Ampère kann entzündliche Stoffe in Brand setzen oder die Restfeuchtigkeit in den Gebäudestrukturen explosionsartig verdampfen lassen. Diese sprengende Wirkung des Blitzschlages kann Kamine und ganze Fassadenteile einstürzen lassen. Um alle diese Schäden zu vermeiden, ist es zweckmässig und naheliegend, nicht nur einzelne Komponenten (z.B. Solaranlagen), sondern immer auch das ganze Gebäude mit einem Blitzschutzsystem zu versehen.

Wie der Blitzschutz funktioniert
Die fachgerecht installierte Blitzschutzanlage umfasst Schutzmassnahmen an der Gebäudehülle und im Innern des Gebäudes. Der äussere Blitzschutz besteht aus Fangleitungen auf dem Gebäudedach und Ableitungen an der Fassade. Diese leiten den Blitzstrom zum sogenannten Erder. Dieser ist beim Neubau für die elektrischen Installationen obligatorisch und wird ins Fundament gegossen. Bei frühzeitiger Absprache vor Baubeginn kann der Erder gleichzeitig auch für den Blitzschutz verwendet werden. Der innere Blitzschutz besteht aus Potentialausgleich und Überspannungsschutz, welcher die durch den Blitzschlag verursachten Überspannungen in den Leitungen und Installationen ebenfalls zum Erder ableiten.

Montage und geprüftes Material
Der Bau einer Blitzschutzanlage sollte einem in Blitzschutz ausgebildeten Spengler, Dachdecker oder Elektroinstallateur übertragen werden. Er ist für eine fachmännische Installation nach den Richtlinien des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins (SEV) besorgt. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die vorgeschriebene Verwendung von geprüftem, blitzstromtragfähigem Verbindungs- und Befestigungsmaterial.

Blitzschutz für öffentliche Bauten
Die Statistik der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) spricht eine klare Sprache: Es gibt seit Jahrzehnten keine nennenswerten Schadenfälle an Gebäuden, die mit einer fachmännisch ausgeführten Blitzschutzanlage ausgerüstet wurden. Wo grosse Sach- oder Personenschäden zu erwarten sind, ist deshalb der Blitzschutz in der Schweiz gesetzliche Pflicht: Schulen, Spitäler, Hochhäuser, Bauernhäuser, Museen, Hotels, Kirchen etc. gehören in diese Kategorie und verfügen selbstverständlich über Blitzschutzanlagen.

Blitzschutz beim Eigenheim
Umso erstaunlicher ist es, dass bei den privaten Wohnbauten längst nicht jedes Gebäude über eine Blitzschutzanlage verfügt. Eine Investition übrigens, die beim Neubau nur gerade mit etwa 0.5% der Bausumme zu Buche steht. Der Blitzschutz an bestehenden Gebäuden ist etwas aufwändiger; der «Gegenwert» in Form von höchster Sicherheit für Mensch und Gut steht allerdings in keinem Verhältnis zu den Installationskosten.

Gebäudeversicherungen
Natürlich haben die Gebäudeversicherer grosses Interesse daran, auch bei Privatliegenschaften den Anteil von Blitzschutzanlagen zu erhöhen. Gegenwärtig subventionieren 16 kantonale Gebäude-versicherungen die Erstellung von Blitzschutzanlagen. Sie gewähren eine Kostenbeteiligung oder einen Rabatt bei der Versicherungsprämie. Es lohnt sich, vor Baubeginn mit den Spezialisten der Gebäudeversicherung Kontakt aufzunehmen. Diese Profis helfen gerne mit Rat und Tat und stellen Informationsmaterial sowie Adressen von ausgewiesenen Blitzschutzfachleuten zur Verfügung.

Blitzschutzanlage  
Die Grafik zeigt eine moderne Blitzschutzanlage mit Fang- und Ableiter auf dem Dach, Erder im Haussockel sowie Potentialausgleich und Überspannungsschutz im Hausinnern. Mit rund 0.5% der Bausumme (Neubau) können Blitzschäden vermieden werden.  


[ zurück zur Übersicht ]
handwerkerzug.ch suissetec Qualifizierter Lehrbetrieb Gebäudetechnik

Ackermann AG

Romanshornerstr. 116

9322 Egnach

Telefon 071 477 14 16

Fax 071 477 14 18

info@ackermaenner.ch

webdesign: chrisign gmbh